Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote der Firma C.R. Laurence of Europe GmbH (CRL). Ebenso gelten diese für jegliche entegengenommene Folgeaufträge welche von einer Partei bestätigt werden:
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für C. R. Laurence of Europe GmbH
1. Angebote
CRL`s Angebote sind freibleibend, unverbindlich und können jederzeit mit oder ohne Ankündigung zurückgezogen werden. Die Angebote haben in der Regel eine Gültigkeit von 30 Tagen, ausgenommen sind Sonderregelungen mit der Firma CRL. Die Preise basieren auf aktuellen Konditionen; sollte sich während der Angebotsphase Erhöhungen ergeben in Form von Herstellungskosten oder Materialpreise,behält sich CRL vor das Angebot neu zu erstellen oder anzupassen; dasselbe gilt ebenso für Preisirrtümer. Angebot und Preise allgemein bis auf Widerruf. CRL ist nicht verantwortlich für Folgeschäden und aktzeptiert keine Folgekosten welche durch Herstellungs- oder Lieferproblemen entstehen.
2. Auftragsannahme
Alle Bestellungen unterliegen einer Annahme oder Ablehnung seitens CRL, ebenso der Erhalt von Aufträgen und der darin vermerkten Geschäftsbedingungen. Soweit nicht anders von CRL schriftlich angegeben, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auf www.crlaurence.de
einzusehen sind. CRL aktzeptiert unter keinen Umständen Geschäftsbedingungen welche auf Bestellungen, Angeboten oder Bestätigungen vermerkt sind. Alle Geschäftsbedingungen dieses Angebots sind anzunehmen und sind ein Teil jeder weiteren oder zusätzlichen Vereinbarung Im Bezug auf diese Waren.
3. Bezahlung
CRL behält sich das Recht vor eine Kreditprüfung des jeweiligen Käufers durchzuführen. Ebenso behält sich CRL das Recht vor, Vorkasse, eine ausreichende Sicherheit oder eine Garantie für die sofortige Bezahlung zu verlangen. Das Angebot und die Auftragsbestätigungen enthalten keine Mehrwertsteuer; diese werden bei Rechnungsstellung automatisch mit dazugefügt, es sei den es handelt sich um Firmen ausserhalb der EU oder bei Auslandsgeschäften mit Firmen die eine gültige Umsatzsteuer Identifikationsnummer, welche sich auf die Rechnungsadresse beziehen muss, vorweisen können.
4. Lieferung, Transport und Gewicht
Wenn keine Frachtbedingungen angegeben werden, wird automatisch ab Werk/Lager geliefert, sprich Versandkosten werden bei Rechnungsstellung dazugefügt.
Bei Angaben von Lieferterminen handelt es sich um ungefähre Angaben; CRL haftet unter keinen Umständen für Lieferverzögerungen oder Verzugskosten jeglicher Art.
5. Produtkanwendung
Das Design und die Eigenschaften für dieses Produkt wurde vom Käufer vorgegeben. CRL macht hinsichtlich der Einhaltung der Bauvorschriften, Regelwerken, lokalen Gesetzen, Europäischen Vorschriften und Gesetzen keine Angaben; der Hersteller hat sich explizit auf die Designanforderungen und Eigenschaften des Käufer berufen.
6. Garantien
CRL MACHT, AUSGENOMMEN DER BEMERKUNGEN AUF DEM ANGEBOT, KEINE GARANTIEN ODER ZUSAGEN, ÄUßERUNGEN ODER KONGLUDENT . DER EINKÄUFER NIMMT ZUR KENNTNIS DASS CRL HIERMIT JEGLICHE GARANTIEN AUF VERKEHRSFÄHIGKEIT UND PRODUKTEIGNUNG VON SICH WEIST.
7. Rechtsstand und Gerichstwahl
Der Käufer und CRL sind ausdrücklich damit einverstanden dass diese Vereinbarung durch das deutsche Gesetz geregelt sind und dass jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der deutschen Gesetzgebung unterliegt.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undruchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung in Kraft treten, deren Wirkungen der wirschafaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragspartien mit der unwirksamen bzw. Undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.